Sargnagel für iMVZs?

Der EuGH hat das Verbot der Beteiligung von Finanzinvestoren an Rechtsanwaltskanzleien bestätigt. Das Urteil war mit Spannung erwartet worden. Die Gegner der iMVZs in der Zahnmedizin wittern ihre Chance.
Das Urteil vom 19. Dezember 2024 ( C-295/23
) des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hat auf dem ersten Blick mit der Zahnmedizin nichts zu tun. Es geht hierbei darum, ob sich Finanzinvestoren an Rechtsanwaltkanzleien beteiligen dürfen oder nicht. Der EuGH sagt nein, weil die wirtschaftlichen Interessen eines Investors unvereinbar mit den anwaltlichen Tätigkeiten seien. Denn Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sollen ihren Beruf unabhängig und unter Beachtung ihrer Berufs- und Standespflichten ausüben können.
Damit stütze der EuGH die auch von der Zahnärzteschaft wiederholt erhobene Forderung, auch den Schutz der Patientinnen und Patienten vor der Einflussnahme durch Finanzinvestoren gesetzlich sicherzustellen, so die Bundeszahnärztekammer.
„Irrige Hoffnungen der Politik“
Der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Konstantin v. Laffert, sagt dazu in einer Pressemittelung: „Es ist und bleibt ein nicht zu erklärender Widerspruch: Zur Sicherung der anwaltlichen Unabhängigkeit hat der Gesetzgeber Regeln geschaffen, aber dort, wo es um unser höchstes Gut Gesundheit geht, lässt sich die Politik von der irrigen Hoffnung tragen, der Markt würde es schon richten.“
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Martin Hendges, ergänzt: „Der Einwand mancher Politiker und Investoren, eine Reglementierung der Investorenbeteiligung an Zahnarztpraxen sei verfassungs- oder europarechtswidrig, ist mit der Entscheidung des EuGH nun endgültig vom Tisch. Wir fordern die Parteien der zukünftigen Regierungskoalition erneut auf: Nehmen Sie endlich den Schutz der Patientinnen und Patienten in Ihre Programme auf und schützen Sie die zahnärztliche Unabhängigkeit durch Regulierung der Investoren in der Zahnheilkunde!“
Die BZÄK und die KZBV haben dazu Vorschläge aus dem Bereich des SGB V und des Zahnheilkundegesetzes auf den Tisch gelegt. Nun appelliert die BZÄK und KZBV an die Politik, endlich zu handeln, um den Patientenschutz und die gewachsenen Strukturen eines der besten zahnmedizinischen Versorgungssysteme der Welt nicht weiter mit Füßen zu treten.









