Praxisabgabe – diese 10 Fehler sollten Sie NICHT machen
Die Abgabe des beruflichen Lebenswerkes - der eigenen Praxis - und der Gang in den Ruhestand ist für viele Abgebende auch emotional kein leichter Schritt. Manchmal scheitern solche geplanten Übernahmen an vermeidbaren Fehlern. Diese sollte Sie nicht begehen, wenn Sie Ihre Praxis erfolgreich weitergeben wollen.

Der Marburger Bund warnt schon länger vor einer „Ruhestandswelle“. In den kommenden Jahren werden 90.000 Ärzt*innen in den Ruhestand gehen. Es kommen also zehntausende Praxen „auf den Markt“, die einen Nachfolger/eine Nachfolgerin suchen. Gleichzeitig wird der Anteil der potenziellen Praxisinteressent*innen immer kleiner. Laut Zahlen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gibt es heutzutage dreimal so viele angestellte Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen wie noch vor zehn Jahren. Auch in der Zahnmedizin sieht es nicht besser aus. Eher im Gegenteil. Lag 2007 die Niederlassungsquote noch bei 100 Prozent, sind es aktuell nur noch 70 Prozent. Circa ein Drittel der Zahnärzt*innen geht nicht in die Niederlassung. Und stehen damit auch als potenzielle Praxisübernehmer*innen nicht zur Verfügung.
Die Statistik und auch meine praktischen Erfahrungen als Praxisvermittler zeigen: Praxisnachfolgen werden aufgrund verminderter Nachfrage schwieriger. Wenn Sie als Praxisinhaber*in Ihre Praxis erfolgreich verkaufen wollten, sollten Sie diese 10 Fehler nicht machen:
1. Zu wenig Zeit einplanen
Vom ersten Gedanken der Praxisabgabe bis zum tatsächlichen Übergabedatum vergehen Jahre. In der zulassungsgesperrten Humanmedizin dauert allein das Nachbesetzungsverfahren bei der KV Berlin beispielsweise ca. ein Jahr. Bei den psychologischen Psychotherapeut*innen noch länger. Planen Sie also genug Zeit ein (2-3 Jahre mindestens, unter Umständen noch länger).
2. Zu wenig flexibel
„An ein MVZ verkaufe ich nicht und anschließend noch als Angestellter fürs MVZ zu arbeiten, kommt schon mal gar nicht Frage.“ Wenn die Interessent*innen bei Ihnen Schlange stehen, können Sie sich als Praxisabgeber/in diesen „Luxus“ erlauben. Sonst leider eher nicht. Es ergibt keinen Sinn, den Käuferkreis von vornherein unnötig einzuschränken. Das minimiert die Chancen des Praxisverkaufs ungemein.
3. Schleichende Übergänge/gemeinsame Zusammenarbeit ausschließen
Stationär und ambulant sind verschiedene Welten. Manche Klinikärzt*innen brauchen deshalb gerade am Anfang in der Praxis noch etwas Unterstützung. Im Zuge der Patientenübergabe ist eine gemeinsame Zeit zwischen Abgeber*in und Übernehmer*in natürlich auch super. Schließen Sie solche Modelle nicht vornherein aus, das schmälert die Chancen unnötig.
4. Kein oder kein langfristiger Mietvertrag für den/die Nachfolger/in
Nach zähen Verhandlungen über Monate sind sich Abgeber*in und Übernehmer*in endlich einig und dann spielt der Vermieter nicht mit. Ärgerlich, kommt aber häufiger vor als gedacht. Solange Sie noch keinen ernsthaften Interessenten/in in Aussicht haben, macht es auch keinen Sinn den Vermieter/die Vermieterin einzuweihen. Zu Recht wollen Sie ja nicht unnötig die „Pferde scheu machen“, aber gehen Sie beim Vermieter taktisch klug vor, um es daran nicht scheitern zu lassen und lassen Sie sich ggf. helfen. Siehe auch Punkt 5.
5. Kein Teamplay
Eine Praxisübergabe ist ein Gemeinschaftsprojekt, an dem viele Dienstleister wie Anwält*innen (u. a. Kaufvertrag), Ihr Steuerberater/Ihre Steuerberaterin und ggf. Praxisvermittler*innen zusammenwirken. Lassen Sie es zu, dass viele daran arbeiten und vernetzen Sie die handelnden Personen untereinander, damit bei dem Langfrist-Projekt Praxisabgabe immer genug „Zug auf der Kette“ ist.
6. Keine stabile Personalsituation
Manchmal kommt es vor, dass mitten in den Nachfolgeverhandlungen Unruhe (Kündigungen etc.) im Personal herrscht. Alle Praxisinteressent*innen wissen, wie schwierig das Thema Personalsuche ist. Für eine gute Übergabe ist eine instabile Personalsituation höchst kontraproduktiv. Lassen Sie sich bei der Ansprache und dem Zeitpunkt der Ansprache ans Personal auch wieder von erfahrenen Expert*innen helfen.
7. Medizinhistorisches Museum statt moderner Praxis
Gelegentlich kommt es vor, dass Praxisinteressent*innen nach der Besichtigung zu mir sagen: „Das ist doch keine Praxis. Das ist doch ein medizinhistorisches Museum.“ Junge Ärzt*innen, Zahnärzt*innen kommen aus der Anstellung in einer Klinik oder aus einem MVZ und entscheiden sich für die Selbstständigkeit. Dort sind sie in der Regel halbwegs moderne medizinisch-technische Geräte gewohnt. Klar, werden Sie als Abgebende kurz vor dem Ruhestand nicht noch tausende oder zehntausende Euro an die Hand nehmen, um die Praxis zu modernisieren. Verständlich. Aber versetzen Sie mal in die Lage der Interessent*innen: Sie kennen es modern und wollen es modern. Außerdem haben die Interessent*innen meist mehrere Praxen zur Auswahl (siehe oben, Stichwort Käufermarkt). Warum sollten sich die Interessent*innen für „Ihr“ Museum entscheiden, wenn andere, verfügbare Praxen zumindest halbwegs up to date sind. Zwischen „ach, geht doch noch“ (Abgebende) und „das neueste vom Neuesten“ (junge Interessent*innen) gibt es ja noch ein paar andere Möglichkeiten. Siehe auch Punkt 8.
8. Nur der Blick durch die eigene Brille
Es fällt vielen Menschen unter Umständen schwer, sich in die Situation des Gegenübers hineinzuversetzen. Aber genau das ist bei Praxisabgaben nötig, um erfolgreich zum Ziel (die Praxisübergabe) zu kommen. Abgebende: „Als ich vor dreißig Jahren anfing, begann ich bei null. Keine Patienten, kein Personal und den Um-/Ausbau musste ich auch alles komplett selbst machen. Er/sie setzt sich ins gemachte Nest und meckert auch noch rum.“ Ja, womöglich meckern einige Interessent*innen aus Ihrer Sicht rum. Warum? Weil sie es können! Denn sie haben die Qual der Wahl und im Zweifel nehmen Sie eine andere Praxis und nicht Ihre. Siehe auch Punkt 7.
9. Sie bilden nicht aus
Große MVZ-Ketten haben es schon längst erkannt, dass sie ihren Betrieb nur aufrechterhalten können, wenn sie ärztliches oder zahnärztliches Personal selbst ausbilden. Kümmern Sie sich frühzeitig, um Weiterbildungsassistent*innen oder Vorbereitungsassistent*innen und erhöhen Sie damit die Chance, dass Sie die Praxis an den eigenen Nachwuchs weitergeben können.
10. Praxiszahlen nicht (digital) parat
Es nervt Praxisinteressent*innen ungemein, wenn es Wochen oder gar Monate dauert, bis relevante Praxiszahlen wie Jahresabschlüsse, Lohnjournal, KV/KZV-Honorarbescheide etc. als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt werden. Mit Verlaub: Womit? Mit Recht! Denn das ist einfach nicht mehr zeitgemäß. Gehören Sie der „Papier-Fraktion“ an und haben nicht alles als PDFs verfügbar? Prinzipiell kein Problem, siehe 4. Lassen Sie sich helfen und vergraulen Sie Interessent*innen nicht durch diese Umstände, die sich leicht lösen lassen.

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Berlin (LA) hat mit Beschlüssen vom 27.05.2025, wirksam am 30.05.2025 , die Zulassungsbeschränkungen im Planungsbereich Berlin in mehreren Arztgruppen partiell aufgehoben.
Für folgende Arztgruppen gibt es weitere Niederlassungsmöglichkeiten:
- 2,0 Niederlassungsmöglichkeiten in der Arztgruppe der Frauenärzt:innen
- 0,5 Niederlassungsmöglichkeiten in der Arztgruppe der Hautärzt:innen
- 4,0 Niederlassungsmöglichkeiten für Fachärzt:innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- 9,5 Niederlassungsmöglichkeiten in der Arztgruppe der Kinder- und Jugendärzt:innen im Planungsbereich II (Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf)
- 7,0 Niederlassungsmöglichkeiten in der Arztgruppe der Kinder- und Jugendärzt:innen im Planungsbereich III (Treptow-Köpenick)
- 6,0 Niederlassungsmöglichkeiten in der Arztgruppe der Kinder- und Jugendärzt:innen im Planungsbereich IV (Spandau, Reinickendorf)
- 79,5 Niederlassungsmöglichkeiten in der Arztgruppe der Hausärzt:innen im Planungsbereich II (Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf)
- 39,5 Niederlassungsmöglichkeiten in der Arztgruppe der Hausärzt:innen im Planungsbereich III (Treptow-Köpenick)
Wie immer gilt: Melden Sie sich gern bei uns, wenn Sie Fragen zum Verfahren haben und wie Sie Ihre Chancen erhöhen können.

Sobald Sie als Praxis- oder MVZ-Inhaber*in einen KV-Sitz nachzubesetzen hatten, weil eine angestellte Ärztin oder ein angestellter Arzt gekündigt hat, galt bislang folgendes: Für die Nachbesetzung hatten Sie sechs Monate Zeit. Ist diese Schonfrist von sechs Monaten abgelaufen, war die Kassenärztliche Vereinigung Berlin bzw. genauer gesagt der Zulassungsausschuss mitunter aber in Vergangenheit auch „knallhart“ und hat den betreffenden „Angestelltensitz“ eingezogen. Nun gibt es eine Neuregelung bezüglich der Nachbesetzung, wenn dies die Position der ärztlichen Leitung betrifft. Ausgehend von einem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 13.12.2023 (Aktenzeichen: B 6 KA 15/22 R) gilt diese Schonfrist nicht, wenn der Ausfall die ärztliche Leitung eines MVZ betrifft. Eine ärztliche Leitung ist demnach grundsätzlich unverzüglich nachzubesetzen. Das Ende einer ärztlichen Leitung darf auch nicht rückwirkend, sondern muss unverzüglich gegen der KV mitgeteilt werden. Nach Aussagen der KV Berlin kommen diese Mitteilung häufig verspätet. In so einem Fall ist der Zulassungsausschuss „zur sofortigen Zulassungsentziehung berechtigt“. Die Zulassungsgremien der KV Berlin räumen aber ein: „Von dieser Möglichkeit möchte der Zulassungsausschuss so selten wie möglich Gebrauch machen“, so dass um Mitwirkung gebeten wird.

Das Urteil vom 19. Dezember 2024 ( C-295/23 ) des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hat auf dem ersten Blick mit der Zahnmedizin nichts zu tun. Es geht hierbei darum, ob sich Finanzinvestoren an Rechtsanwaltkanzleien beteiligen dürfen oder nicht. Der EuGH sagt nein, weil die wirtschaftlichen Interessen eines Investors unvereinbar mit den anwaltlichen Tätigkeiten seien. Denn Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sollen ihren Beruf unabhängig und unter Beachtung ihrer Berufs- und Standespflichten ausüben können.
Damit stütze der EuGH die auch von der Zahnärzteschaft wiederholt erhobene Forderung, auch den Schutz der Patientinnen und Patienten vor der Einflussnahme durch Finanzinvestoren gesetzlich sicherzustellen, so die Bundeszahnärztekammer.
„Irrige Hoffnungen der Politik“
Der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Konstantin v. Laffert, sagt dazu in einer Pressemittelung: „Es ist und bleibt ein nicht zu erklärender Widerspruch: Zur Sicherung der anwaltlichen Unabhängigkeit hat der Gesetzgeber Regeln geschaffen, aber dort, wo es um unser höchstes Gut Gesundheit geht, lässt sich die Politik von der irrigen Hoffnung tragen, der Markt würde es schon richten.“
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Martin Hendges, ergänzt: „Der Einwand mancher Politiker und Investoren, eine Reglementierung der Investorenbeteiligung an Zahnarztpraxen sei verfassungs- oder europarechtswidrig, ist mit der Entscheidung des EuGH nun endgültig vom Tisch. Wir fordern die Parteien der zukünftigen Regierungskoalition erneut auf: Nehmen Sie endlich den Schutz der Patientinnen und Patienten in Ihre Programme auf und schützen Sie die zahnärztliche Unabhängigkeit durch Regulierung der Investoren in der Zahnheilkunde!“
Die BZÄK und die KZBV haben dazu Vorschläge aus dem Bereich des SGB V und des Zahnheilkundegesetzes auf den Tisch gelegt. Nun appelliert die BZÄK und KZBV an die Politik, endlich zu handeln, um den Patientenschutz und die gewachsenen Strukturen eines der besten zahnmedizinischen Versorgungssysteme der Welt nicht weiter mit Füßen zu treten.

Die hausärztliche Versorgung in Berlin und Brandenburg steht vor einer ernsten Herausforderung: Die Entbudgetierung, ein zentraler Baustein für die wirtschaftliche Stabilität der Praxen, bleibt weiterhin ungeklärt. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Hausärzteverbands Berlin und Brandenburg, die alarmierende Ergebnisse liefert. Die Ärztezeitung berichtet darüber.

Laut Statistik der Bundesärztekammer arbeiteten Ende vergangenen Jahres 5.758 syrische Ärztinnen und Ärzte in Deutschland, davon knapp 5.000 im Krankenhaus. Damit sind sie nach Rumänien und Russland mit Abstand die größte Gruppe ausländischer Mediziner*innen. „Wir können verstehen, dass viele von ihnen in ihre Heimat zurückkehren möchten und dort auch dringend gebraucht werden“, so der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, gegenüber dem Spiegel. Allerdings spielten syrische Ärzt*innen in Deutschland vor allem in Krankenhäusern kleinerer Städte eine wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung der Versorgung. „Verlassen sie in größerer Zahl Deutschland wieder, wird dies in der Personaldecke ohne Zweifel spürbar sein“, so Gaß.
Besonders betroffen: ostdeutsche Flächenländer .
Und Matthias Voth, der Chef des Harzklinikums in Quedlinburg, betont, dass Sachsen-Anhalt ohne syrische Ärzt*innen, kaum möglich sei. Auch aus anderen Bundesländern wie Brandenburg und Thüringen oder auch dem westdeutschen Bundesland Hessen kommen ähnliche Worte. So teilte beispielsweise der Präsident der Landesärztekammer Brandenburg, Frank-Ullrich Schulz, gegenüber dem MiGAZIN mit: „Ohne ausländische Ärztinnen und Ärzte wäre eine flächendeckende medizinische Versorgung in Brandenburg nicht mehr möglich.“

Zum 1. Oktober eröffnet die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin eine weitere hausärztliche Praxis in Treptow-Köpenick. Diese vierte Praxis, die von der KV in Eigenregie betrieben wird, ist in den Räumlichkeiten der DRK-Kliniken Köpenick untergebracht. Ein Team aus drei Ärztinnen und drei medizinischen Fachangestellten (MFA) wird hier die Patientenversorgung übernehmen.
„Wir freuen uns, nun auch im Bezirk Treptow-Köpenick eine hausärztliche Praxis zu eröffnen. Die Nähe zum stationären Sektor war uns sehr wichtig.“, sagt Susanne Hemmen, Geschäftsführerin der für den Betrieb der Eigeneinrichtungen gegründeten KV Praxis Berlin GmbH. „Auch bei dieser Eröffnung sind wir mit Herausforderungen konfrontiert gewesen, vor allem die Suche nach Räumlichkeiten und nach Personal war und ist nach wie vor nicht einfach. Der Fachkräftemangel im ambulanten Gesundheitssektor ist noch immer ein großes Thema. Umso mehr freut es uns, dass wir ein gutes Team gefunden haben.“Die KV
Praxis Berlin GmbH ging mit einer Anschubfinanzierung aus dem
Verwaltungshaushalt der KV Berlin an den Start. Im Fokus der Praxisgründungen
stehen die Stadtbezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick,
wo die hausärztliche Versorgung im Vergleich zu anderen Bezirken schlechter
ist. „Wir als KV Berlin eröffnen unsere Einrichtungen dort, wo es an
hausärztlicher Versorgung mangelt und gleichen diesen Mangel so aus“, erläutert
der Vorstand der KV Berlin. „Wir wollen allen Berlinerinnen und Berlinern,
unabhängig davon, wo sie wohnen, gleichen Zugang zu einer guten
gesundheitlichen Versorgung ermöglichen.“
Abwärtstrend stabilisiert
Jedes Jahr
stehen durch das Sicherstellungsstatut generell rund 1,4 Mio. Euro für die
finanzielle Unter-stützung von Ärztinnen und Ärzten, die sich neu niederlassen
oder eine Praxis übernehmen wollen, der Förderung von Zweigpraxen sowie Praxen
mit angestellten Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung. Bisherige Bilanz: durch
das Förderprogramm wurde der Abwärtstrend in der hausärztlichen Versorgung in
den drei Bezirken stabilisiert. Dazu trägt auch die am Dienstag eröffnende KV
Praxis in den Räumen der DRK Kliniken Berlin Köpenick bei.
Dr. Christian Friese, Vorsitzender der Geschäftsführung der DRK Kliniken Berlin, unterstreicht die Bedeutung der neuen Praxis: „Sie ist ein entscheidender Schritt, um die hausärztliche Versorgung in Treptow-Köpenick zu verbessern.“ Die DRK-Kliniken und die KV Berlin setzen sich gemeinsam dafür ein, Lösungen zu finden, um die angespannten ambulanten Versorgungsstrukturen im Bezirk zu optimieren.
Seit 2022 hat die KV Berlin insgesamt vier eigene Praxen in Betrieb genommen, um die medizinische Versorgung in unterversorgten Bezirken zu verbessern. Die neuen Einrichtungen konzentrieren sich auf Stadtteile wie Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick, in denen die hausärztliche Versorgung im Vergleich zu anderen Berliner Bezirken deutlich schwächer ist.
Zur Unterstützung bei Erstellung dieses Textes wurde Künstliche Intelligenz verwendet und der Text anschließend redaktionell überarbeitet.


Ob eine Arztpraxis in einen anderen Berliner Bezirk umziehen „darf“, ob im Zuge einer Praxisabgabe der Übernehmer/die Übernehmerin den KV-Sitz in einem anderen Bezirk fortführen„darf“und viele weitere Fragen bemessen sich an den aktuellen Versorgungsgraden.
Nun hat die KV Berlin eine Aktualisierung per 1. Juli 2023 vorgenommen und veröffentlicht:
https://www.kvberlin.de/fileadmin/user_upload/bedarfsplanung_zulassung/vaev_bedarfsplanung_loi_forts...
