Ruf nach dem Gesetzgeber
Das IGES-Gutachten im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern hat medial für reichlich Furore gesorgt. Der Virchowbund ist wenig überrascht und wiederholt seine Forderungen. Die „Ärzte Zeitung“ stellt einige Aussagen aus dem Gutachten in Frage.

Der Bundesvorsitzende des Virchowbundes, Dr. Dirk Heinrich, ist nicht überrascht über die Ergebnisse des IGES-Gutachtens ( wir berichteten). „Investoren erwarten Gewinn, Rendite. Dieses Geld muss im Gesundheitswesen erst verdient werden – auch auf dem Rücken der Versicherten. Das Problem und seine Ursachen, u. a. verfehlte Anreize und unzureichende Steuerung, sind seit Langem bekannt. Wir haben auch bereits vor Jahren einen Katalog an möglichen Gegenmaßnahmen auf den Tisch gelegt. Die Politik müsste diesen nur aufgreifen und sowohl Patienten als auch inhabergeführte Arztpraxen endlich besser schützen“, so Dr. Heinrich.
Forderung nach Transparenz-Register
Eine Hauptforderung des Virchowbundes ist ein Transparenz-Register für MVZ. Zukünftig müsse bei jedem Konstrukt oder jeder Gesellschaftsform der wirtschaftlich Berechtigte sofort und klar erkennbar sein. Jeder Patient solle wissen können, wem der wirtschaftliche Ertrag aus der Gesundheitseinrichtung zufließt. Zum Beispiel soll der „wirtschaftlich Berechtigte“ auf dem Praxisschild eines investorengeführten MVZ ausgewiesen werden.
Zweitens sollen MVZ-Neugründungen nur noch als gGmbH möglich sein. Dadurch werden sie per Rechtsform auf Gemeinnützigkeit verpflichtet. Zum Beispiel dürfen dann keine hohen Renditen mehr an Anleger ausbezahlt werden. Damit wird auch sichergestellt, dass Gewinne nicht das Hauptziel des Unternehmens sind, sondern allenfalls ein Nebeneffekt. „Natürlich ist auch ein klassischer Praxisinhaber darauf angewiesen, dass die Praxis Gewinn abwirft. Dabei geht es aber einerseits um Verhältnismäßigkeiten. Andererseits reinvestieren Praxisinhaber einen Teil des Gewinns in Personal, Geräte und Praxisausstattung“, erklärt Dr. Heinrich.
Um bloße Spekulation mit raschen Wiederverkäufen zu verhindern, schlägt der Virchowbund zudem vor, MVZ-Trägern die Zulassung entziehen, wenn innerhalb von fünf Jahren die Mehrheit der Gesellschaftsanteile veräußert wird oder die wirtschaftlich berechtigten Personen wechseln.
Fremdkapital per se nicht schlecht
Der Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte betont auch, dass Fremdkapital im Gesundheitswesen nicht per se schlecht sei. Unter den richtigen Bedingungen profitierten davon Patienten und Ärzte gleichermaßen. Davon seien die aktuellen Umstände jedoch noch deutlich entfernt. „Die verfehlten Anreize der Gesundheitspolitik erschweren Neuniederlassungen und verschärfen zusätzlich den Fachkräftemangel“, prangert Dr. Heinrich an. „Es ist höchste Zeit, diese Entwicklung zu stoppen.“
Ganz anders urteilt die „Ärzte Zeitung“ über besagtes Gutachten. Die deutsche Tageszeitung für Ärzte stellte nämlich einige Aussagen daraus in Frage.
Das IGES-Gutachten in ausführlicher Form und weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.kvb.de/ueber-uns/gesundheitspolitik/spekulationsobjekt-gesundheit/
Die Klarstellung zum IGES-Gutachten in Bezug auf iMVZ bzw. Replik auf die Ärzte Zeitung findet sich hier:https://www.kvb.de/presse/statements/klarstellung-zum-iges-gutachten-in-bezug-auf-imvz/









