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Blog Post

Abrechnungsstellen online vergleichen

  • von Christoph Lay
  • 24 Nov., 2021

Abrechnungsdienstleister bieten Factoring, Mahnwesen, Abrechnungsoptimierung und vieles mehr. Doch wie finden Ärzt*innen und Zahnärzt*innen den richtigen Anbieter, die passenden Konditionen? Wie abrechnungsstelle.com Abhilfe schaffen will.

Bildquelle: abrechnungsstelle.com
Ärzt*innen und Zahnärzt*innen müssen sich trotz des hohen Arbeitspensums auch um die Privatliquidation ihrer Privatpatienten und Selbstzahler kümmern. Daher setzen viele Mediziner*innen auf die Unterstützung durch eine sogenannte privatärztliche Abrechnungsstelle. Diese Dienstleister übernehmen Aufgaben wie die Rechnungserstellung nach Maßgabe der Gebührenordnungen, Zahlungserinnerungen, Mahnungen, Prüfung der Geldeingänge, Rückfragen mit Patienten und Krankenkassen.

Doch wie finden Ärzt*innen bei dutzenden Anbietern und noch viel mehr Tarifen am Markt den einen passenden Tarif für Sie? Zumal die meisten Abrechnungsstellen keine Tarife und Konditionen veröffentlicht haben.

Für Ärzt*innen, MVZ, Chefärzt*innen, Kliniken und Zahnärzt*innen gibt mit dem Abrechnungsstellen-Vergleich einen kostenlosen Service, mit dem Mediziner einfach auf Knopfdruck die passenden Tarife ausfindig machen können.

Bei diesem Vergleichsrechner werden vorab nur wenige Informationen zum jährlichen Honorarvolumen und der gewünschten Dienstleistung (Honorarabrechnung, Vorfinanzierung, Factoring) erhoben. Ärzte können sich dadurch völlig unverbindlich passende Tarife inklusive Konditionen aufzeigen lassen. Bei Interesse lässt sich zu dem gewünschten Anbieter (oder mehreren Anbietern) auch direkt der Kontakt herstellen.

Das spart nicht nur Zeit für Praxisgründer und Selbstabrechner. Auch Ärzte, die bereits einen Dienstleister haben, können diesen einem kostenlosen Preis-/Leistungsvergleich unterziehen. Denn in der Ergebnisliste werden Sparpotenziale und/oder Leistungsverbesserungen direkt sichtbar.

Hier geht es direkt zum Vergleichsrechner für Abrechnungsstellen. Verwenden Sie bei der Anfrage an abrechnungsstelle.com gern den Gutscheincode:wirhabenpraxis
von Robert Krüger Kassissa 23 Dez., 2023
Was passiert, wenn eine Bewerberin oder ein Bewerber in einem Zulassungsverfahren den Zuschlag erhält, dann aber in der Niederlassung nicht arbeitet bzw. auf die Zulassung verzichtet? Bekommt dann ein unterlegener Bewerber die Zulassung? Diese Frage hatte das Sozialgericht München zu klären.

Der Fall spielte sich in einem teilentsperrten Gebiet in Niederbayern ab. Dort wurden in der Fachgruppe der Neurologie freie Sitze verteilt ähnlich wie jetzt in Berlin in der Frauen- und Kinderheilkunde. In Niederbayern ging es um einen halben Sitz, auf den sich mehrere Ärzt*innen beworben haben. Ausgewählt wurde wohl eine Neurologin, die aber dann anschließend Schwierigkeiten hatte, geeignete Praxisräumlichkeiten zu finden. Ein Problem, welches auch in Berlin bei den Bewerbungen um freie Zulassungen immer mal wieder vorkommt.

Die Neurologie wurde also nicht als Vertragsärztin tätig. Ein im Auswahlverfahren unterlegener Bewerber, der sich um eine Anstellungsgenehmigung bewarb, vertrat nun die Auffassung, dass dann ihm die halbe Zulassung zustünde und klagte entsprechend gegen die Entscheidung des Berufungsausschusses, der zuvor diese halbe Zulassung als Anstellungsgenehmigung erteilt hatte.


Chancengleichheit muss auch ohne Rechtsmittel gewahrt sein
Dieser Auffassung widersprach das Sozialgericht München ( Az. S 38 KA 65/21). Denn damit wären auch die anderen, im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerber benachteiligt gewesen. Schließlich haben diese unterlegenen Bewerber keine Klage gegen die Entscheidung eingereicht. Die unterlegenen Bewerber müssten dann hinnehmen, dass ein ebenfalls unterlegener Bewerber den Zuschlag erhält und zwar nur weil er Rechtsmittel eingelegt hat. Im Zuge der Chancengleichheit vertrat das Gericht daher die Auffassung, dass die halbe Zulassung stattdessen neu auszuschreiben sei.

von Robert Krüger Kassissa 23 Dez., 2023
Ab kommendem Jahr müssen Berliner Arztpraxen nur noch so viele Patienten medizinisch versorgen, wie sie gegenüber den Krankenkassen auch abrechnen können. Darauf hat sich die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin geeinigt.

Der veränderte Honorarverteilungsmaßstab reduziert ab kommendem Jahr das Regelleistungsvolumen der Pra­xen um zehn Prozent, erhöht zugleich jedoch die Fallwerte. So bleibt das Budget für die einzelne Praxis trotz der Zahl weniger Behandlungsfälle gleich, heißt es dazu in einem Beitrag des Ärzteblatts.

„Dabei ist uns ganz wichtig, dass in der Öffentlichkeit nicht ankommt, dass die Berliner Praxen ihren Patientinnen und Patienten die medizinische Behandlung verweigern. Das Gegenteil ist der Fall. Wir wollen mit diesem Schritt der Politik und den Krankenkassen klarmachen, dass etwas passieren muss, damit die ambulante Versorgung nicht an die Wand gefahren wird. Die Zeit der Rabatte muss vorbei sein. Wir sind nicht mehr in der Lage und auch nicht mehr gewillt, ärztliche Leistungen zu erbringen, die wir nicht voll bezahlt bekommen. Die ambulante Versorgung muss endlich ausreichend finanziert werden, damit die Praxen ihre Qualität halten und ihre medizinischen Fachangestellten angemessen bezahlen können und nicht immer mehr Ärztinnen und Ärzte der Niederlassung den Rücken kehren. Und das kommt am Ende auch den Patientinnen und Patienten zu Gute “, äußern sich dazu die Vertreterversammlung und der KV-Vorstand.

Jede andere Branche hätte schon längst die Reißleine gezogen
Bisher habe man – im Interesse der Patientenversorgung – darüber hinweggesehen, dass in Berlin nicht alle erbrachten ärztlichen Leistungen zu 100 Prozent bezahlt werden. Seit Jahren liegt die Leistungserbringung ca. 20 Prozent über der mit den Kassen vereinbarten bezahlten Leistungsmenge. „Das geht so nicht mehr. Die Ausgaben für Personal, Mieten, Energie und Ausstattung steigen immer weiter an, aber die Honorarentwicklung hält mit dieser Kostenexplosion nicht Schritt. Die Politik konzentriert sich auf die stationäre Versorgung und die Kassen vertreten die Auffassung, dass das Geld nicht der Leistung folgen muss. Jede andere Branche hätte in dieser Situation schon längst die Reißleine gezogen“, heißt es weiter.



von Robert Krüger Kassissa 19 Okt., 2023

Ob eine Arztpraxis in einen anderen Berliner Bezirk umziehen „darf“, ob im Zuge einer Praxisabgabe der Übernehmer/die Übernehmerin den KV-Sitz in einem anderen Bezirk fortführen„darf“und viele weitere Fragen bemessen sich an den aktuellen Versorgungsgraden.

Nun hat die KV Berlin eine Aktualisierung per 1. Juli 2023 vorgenommen und veröffentlicht:

https://www.kvberlin.de/fileadmin/user_upload/bedarfsplanung_zulassung/vaev_bedarfsplanung_loi_forts...

von Robert Krüger Kassissa 26 Sept., 2023
Statt einem soll es in Berlin für Kinder- und Jugendärzt*innen künftig vier Planungsbereiche geben. Ähnlich wie bei den Hausärzt*innen soll damit die Versorgung in bestimmten Bezirken verbessert werden.

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin hat am 21. September 2023 beschlossen, dass bei den Kinderärzt*innen ein ähnlicher Weg wie bei den Hausärzt*innen eingeschlagen werden soll. Seitdem es bei den Hausärzt*innen nur noch drei Planungsbereiche gibt (seit Ende 2020) und die Ost-Bezirke wie Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick komplett entsperrt sind, sind 29 neue Hausarztsitze geschaffen worden und der Versorgungs-Abwärtstrend gestoppt. Wenngleich der Bedarf an Hausärzt*innen immer noch riesig ist.

Die kinderärztlich stark unterversorgten Bezirke wie Spandau, Reinickendorf und auch wieder die Ost-Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick sollen entsperrt werden. Die restlichen bleiben gesperrt und in einen Planungsbereich zusammengefasst.

Dieser neue Bedarfsplan wird demnächst dem Gesundheitssenat und dem gemeinsamen Landesausschuss vorgelegt. Erfolgt keine Beanstandung, könnte Ende Oktober wirksam werden.

Aktualisierung vom 1. Dezember 2023:

Mittlerweise stehen die vier neuen Planungsbereiche fest und auch in welche Planungsbereiche freie Sitze vergeben werden.

Planungsbereich I umfasst die Bezirke Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Pankow, Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg und Neukölln und bleibt gesperrt .

Planungsbereich II umfasst die Bezirke Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf und bekommt 9 Sitze .

Planungsbereich III umfasst den Bezirk Treptow-Köpenick. Hier gibt es 5,5 Sitze .

Planungsbereich IV bilden Spandau und Reinickendorf. Hier werden 9 Sitze vergeben. 

Zudem werden noch Niederlassungsmöglichkeiten in der Fachgruppe der Frauenärzt*innen und in der Fachgruppe der Fachärzt*innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie vergeben. Bewerbungsfrist ist der 12. Januar 2024 .

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.kvberlin.de/fuer-praxen/zulassen-niederlassen-in-berlin/bedarfsplan-fuer-berlin

https://www.kvberlin.de/fuer-praxen/zulassen-niederlassen-in-berlin/arztsitze/arztsitzausschreibunge...

Für alle Fragen rund um das Bewerbungs- und Auswahlverfahren stehen wir natürlich gern zur Verfügung.


von Robert Krüger Kassissa 26 Sept., 2023
Landläufig heißt es, eine Anstellung habe im Vergleich zur Selbstständigkeit die bessere Work-Life-Balance. Eine Studie der Apobank unter Medizinstudierenden zeigt das Gegenteil. Das macht Hoffnung.

Zugegeben die Stichprobe ist mit 176 Studierenden der Humanmedizin aus dem Kunden-Panel der apoBank nicht sonderlich groß und repräsentativ, aber da negative Bewertungen das Bild der Niederlassung bestimmen, ist es wohltuend auch mal was Positives zu hören.

Rund 70 Prozent der Studierenden der Humanmedizin können sich zukünftig eine Niederlassung vorstellen. Besonders relevant für die Niederlassung ist dabei eine ausgeglichene Work-Life-Balance. „Konkret bedeutet das für die Befragten vor allem Zeit mit Familie und Freunden (90 Prozent), freie Wochenenden (75 Prozent) und flexible Gestaltung der Arbeitszeiten (69 Prozent). Dementsprechend sind die befragten Studierenden auch nicht abgeneigt, einfache medizinische Tätigkeiten sowie Verwaltungsaufgaben zu delegieren: über 90 Prozent können sich das vorstellen“, heißt in der Pressemitteilung der Apobank zu dieser Studie. Vor allem männliche Studierende (79 Prozent) planen eine Praxisgründung, bei Frauen sind es 66 Prozent.

Zeit für Familie und Freunde
Bei Praxisbesichtigungen und Gesprächen zwecks Praxisübergaben neigen viele Abgeber und Abgeberinnen dazu, über Gängelung durch die Kassenärztliche Vereinigung, Probleme mit der IT und Technik, Personalmangel, hohe Arbeitsbelastung und weiteres zu klagen“, berichtet der Berliner Praxisberater und -vermittler Robert Krüger Kassissa. Natürlich existieren einige Probleme, aber um junge Ärzte und Ärztinnen für die Niederlassung zu begeistern und Praxisschließungen ohne Nachfolge zu verhindern, sollte unter anderem gerade das Thema flexible Gestaltung der Arbeitszeiten und Zeit für Familie und Freunde in den Vordergrund gestellt werden.

Neben den Kriterien qualifiziertes Personal, funktionierende Abläufe, neue bzw. gut erhaltene Geräte und hoher Digitalisierungsgrad, die eine wichtige Rolle für die Niederlassung bilden, landet die Lage der Praxis mit 65 Prozent ganz unten auf der Liste der relevanten Entscheidungskriterien. Nur 7 Prozent der Befragten lehnen eine Niederlassung auf dem Land kategorisch ab. Dazu passt, dass Landärzte und Landärztinnen im Schnitt mehr als ihre Kollegen und Kolleginnen in den Städten verdienen.
von Robert Krüger Kassissa 18 Sept., 2023
Der Kampf zwischen den Akteuren der ambulanten und stationären Versorgung währt gefühlt schon ewig. Aktuell bekommt er aber eine ganz neue Brisanz.

Es sind dramatische Töne, die die Krankenhausvertreter anschlagen. Rund 70 Prozent aller Kliniken sehen ihre Existenz laut einer aktuellen Umfrage gefährdet. Seit Mai 2023 haben bereits neun Kliniken einen entsprechenden Insolvenzantrag gestellt. In den Monaten Januar bis April 2023 gab es schon acht Insolvenzverfahren. Im gesamten Jahr 2022 gab es lediglich zehn Klinikpleiten.

„Der von ihm [Anm. d. Red.: Bundesgesundheitsminister Lauterbach] verweigerte Inflationsausgleich für die Krankenhäuser führt zu einem Monat für Monat steigenden Defizit von 500 Millionen Euro. Bis Ende des Jahres 2023 werden es 10 Milliarden sein, die sich als nicht refinanzierte Kosten bei den Krankenhäusern auftürmen. Zur Mitte des Jahres mussten deshalb bereits fünfmal so viele Krankenhausstandorte Insolvenz anmelden wie im gesamten Jahr 2021. Der Minister selbst spricht von einem Krankenhaussterben, das er nicht verhindern könne. Wer als Minister für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung zuständig ist, aber öffentlich bekennt, dass er keine Ideen mehr hat, wie der kalte Strukturwandel mit einer Vielzahl von geschlossenen Kliniken verhindert werden könne, muss sich die Frage stellen lassen, ob er der Kernaufgabe seines Ressorts gerecht wird“, so die Deutsche Krankenhausgesellschaft im September 2023.

Kliniksterben versus Praxissterben
Das Wehklagen der niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen klingt dabei ganz ähnlich: „Wenn sich in der Wahrnehmung und der Bezahlung der ambulanten Strukturen nichts ändert, dann sehen wir die deutliche Gefahr, dass die individuelle Betreuung in der Fläche nicht mehr gewährleistet ist", sagte beispielsweise der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, Stefan Roßbach-Kurschat, am 11. September 2023 der Deutschen Presse-Agentur. „In Brandenburg haben wir aktuell 300 Hausarztpraxen, die nicht besetzt sind, das werden in drei bis fünf Jahren 600 Praxen sein.“ KV-Brandenburg-Chefin Catrin Steiniger kritisiert den jüngsten Honorarabschluss: „Wir sind über das Ergebnis maßlos enttäuscht. Viele Praxen stehen schon heute betriebswirtschaftlich mit dem Rücken an der Wand. Dieses Ergebnis ist zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel.”

Doch es gibt nicht nur ein Kampf ums Geld, sondern auch um Köpfe. Nicht wenige niedergelassene Ärzte und Ärztinnen beklagen, dass MFAs mit „Kopfprämien“ aus den Praxen in die Krankenhäuser gelockt werden. Auch das Gerangel um die angestellten Ärzte und Ärztinnen tobt. Eigentlich sollten die Praxen im Vorteil sein, denn der Ampel-Koalitionsvertrag sieht ja eine Ambulantisierung der Medizin vor. Auch aus Kostengründen.

Und während einige Akteure der ambulanten Versorgung privates Kapital in Form von Investoren regelrecht verteufeln, ruft der ambulante Sektor nun gerade danach.„Für Transformation brauchen wir Anreizsysteme", so Thomas Lemke, Sana-Vorstandsvorsitzender und Vize-Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft in einem LinkedIn-Post.„In Deutschland denken wir immer nur an Malus-Systeme. Wir brauchen aber auch positive Anreize, um etwa nicht versorgungsrelevante Kapazitäten abzubauen. Und wir brauchen mehr Möglichkeiten, auch privates Kapital für den Umbau zu mobilisieren. Denn der Staat allein wird es, wie wir merken, nicht leisten können."

Bekanntlich hat ja alles zwei Seiten. Für die Arztpraxen könnten sich weniger Krankenhäuser auch positiv auswirken, weil wieder mehr Ärzte und Ärztinnen für die Anstellungen in den Praxen zur Verfügung stehen.
von medflex 10 Aug., 2023
Ständig klingelt das Telefon, wartende Patient*innen am Tresen, das E-Mail-Postfach ist überfüllt. Ihre Mitarbeiter*innen müssen unterschiedliche Kanäle ständig im Blick haben. Das Team ist gestresst und Ihre Patient*innen erreichen Sie oft nur schlecht. Das muss nicht sein! Ein Gastbeitrag unseres neuen Kooperationspartners medflex.
von Katharina Marz, Gründerin von DocSupportPro 08 Aug., 2023

Die digitale Revolution hat nicht nur unser persönliches Leben, sondern auch die Arbeitswelt grundlegend verändert. In der zahn- und humanmedizinischen Praxisverwaltung zeichnet sich eine besonders spannende Innovation ab, die das Potenzial hat, den medizinischen Alltag zu revolutionieren: die virtuelle zahnmedizinische Assistenz. Ein Gastbeitrag.

In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf diese wegweisende Entwicklung und beleuchten, wie externe virtuelle Assistent:innen den Praxisalltag von Ärzten und Zahnärzten nachhaltig verändern können.

Die Neue Ära der Praxisverwaltung: Externe virtuelle zahnmedizinische Assistent:innen
Die rasante Entwicklung digitaler Technologien hat zu einer neuen Ära in der Praxisverwaltung geführt. Externe virtuelle nmedizinische Assistent:innen, oft als Remote MFA und externe ZMV bezeichnet, sind spezialisierte Fachkräfte, die in verschiedenen Bereichen der medizinischen Verwaltung unterstützen können. Dabei umfasst ihr Tätigkeitsfeld eine Bandbreite von Aufgaben wie Telefonservice, Abrechnungshilfe und Praxismanagement.

Vielfältige Kompetenzen für optimierte Abläufe
Die externe virtuelle medizinische Assistenz setzt sich aus unterschiedlichen Berufsgruppen zusammen, darunter fallen die Berufsbilder der medizinischen Fachangestellten, der zahnmedizinischen Fachangestellten, der zahnmedizinischen Verwaltungsassistententen und der zahnmedizinische Fachassistententen.

Jede dieser Gruppen bringt spezifische Kompetenzen mit sich, die gezielt für die Bedürfnisse einer modernen Praxisverwaltung eingesetzt werden können. Von umfassender medizinischer Kenntnis bis hin zur reibungslosen Organisation von Terminen, das Praxismanagement und die Abrechnungen – die virtuellen Assistent:innen decken ein breites Spektrum ab.

von Robert Krüger Kassissa 23 Mai, 2023

Das Berliner Start-up Eterno Health GmbH will Coworking Spaces für Ärzt:innen anbieten. Hilft das gegen das Problem des Sterbens vieler Praxen? Vielleicht!

Die beiden Gründer von Eterno Health, Frederic Haitz und Maximilian Waldmann, haben eine interessante Idee. An den Standorten Hamburg, Frankfurt, Berlin, München und Düsseldorf sollen full-service-Ärztehäuser entstehen, in denen sich Ärzt:innen mit ihrem KV-Sitz einmieten und die Patientenversorgung durchführen können. Ähnlich wie Coworking Spaces (Gemeinschaftsarbeitsräume) für Firmen. Coworking Spaces sind voll eingerichtete Büros an verschiedenen Standorten weltweit, in denen sich kleine, mittlere oder große Firmen einmieten können. Sei es stundenweise für eine Besprechung oder dauerhaft und langfristig.

Vier bis fünf Millionen pro Standort
Ein Beitrag auf Business Insider (Gründerszene) beschreibt das Geschäftsmodell wie folgt: „Eterno kauft ehemalige Büro- oder Ladenflächen auf und baut sie zu Arztpraxen mit moderner Medizintechnik um. Pro Standort sollen etwa 15 Ärzte und Menschen in Heilberufen praktizieren können, von Hausärzten über Zahnärzte bis hin zu Physiotherapeuten. Vier bis fünf Millionen Euro müsse das Unternehmen aus Berlin für den Umbau eines jeden Standortes investieren.“
In Hamburg und Frankfurt am Main sind bereits solche sogenannten Hubs von Eterno im Betrieb.

Das Eterno-Konzept erinnert an medneo, wo es einen ähnlichen Service bereits für Radiolog:innen gibt.

30 Prozent Kosteneinsparung
Eterno übernimmt Marketing, administrative Prozesse und digitale Steuerung. Das Konzept soll 30 Prozent der administrativen Kosten in Arztpraxen einsparen. Maximilian Waldmann entstammt einer Ärztefamilie und sein Interesse gilt der Digitalisierung und der Verbesserung von Prozessen. Er ist Seriengründer und Investor und hat beispielsweise 2019 seine Rest-Anteile des Start-ups Conichi (Bezahlsystem) komplett an die HRS Group (Hotelbuchungsplattform) verkauft. Er sieht im Gesundheitswesen ein großes Potenzial. Ein Grund fürs Praxissterben und dem Fehlen von Praxisnachfolger:innen vielerorts ist nach Ansicht von Eterno das „bürokratische Monster der Niederlassung“. Aber auch medizinisch will Eterno das Gesundheitswesen voranbringen. Der Fokus müsse auch wechseln von der Behandlung der Erkrankungen hin zur Prävention und Erhaltung der Gesundheit.
von Robert Krüger Kassissa 29 März, 2023

Immer wieder haben Ärzt*innen und psychologische Psychotherapeut*innen den naheliegenden Gedanken, eine Sonderbedarfszulassung zu beantragen. Hier ist aber sehr viel Geduld gefragt, ein Berliner psychologischer Psychotherapeut brauchte dafür zehn (!) Jahre.

Der Berliner Medizinrechtsanwalt Philip Christmann führt den Fall in einem Beitrag auf seiner Webseite aus. Der Berliner Psychotherapeut (Therapieform: Verhaltenstherapie) stellte seinen Antrag auf Sonderbedarfszulassung Mitte 2011 und zehn Jahre später verdonnerte das Landessozialgericht der Länder Berlin und Brandenburg den Zulassungsausschuss dazu, dem Psychotherapeuten die Sonderbedarfszulassung zu erteilen.
Nach Antragstellung in 2011 und Begründung für den Sonderbedarf lehnte der Zulassungsausschuss den Antrag (wie häufig) erstmal ab. Auch der Widerspruch beim Berufungsausschuss blieb erfolglos. Der Psychotherapeut ging in die nächste Instanz (Berliner Sozialgericht). Dieses gab seiner Klage im Jahre 2014 statt und verpflichtete den Berufungsausschuss den Sonderbedarf nochmal zu prüfen. Gegen diese Verpflichtung legte der Berufungsausschuss beim Bundesozialgericht Berufung ein.

BSG erteilt Berufungsausschuss Anweisungen
Diese Berufung wies das Bundessozialgericht (BSG) zurück und erteilte dem Berufungsausschuss genaue Anweisungen wie der Sonderbedarf des Klägers zu prüfen sei. „Er müsse prüfen, welche Leistungen erforderlich seien und ob diese angeboten würden. Die eingehende Antragsbegründung des Klägers biete ausreichende Anhaltspunkte für Ermittlungen des Beklagten zum Vorliegen eines qualifikationsbezogenen Sonderbedarfs. Hinweise zum Bedarf könnten insbesondere die Wartezeiten für die Behandlung bei Ärzten/Psychotherapeuten sein. Es sei regelmäßig geboten, die bereits niedergelassenen Ärzte nach ihrem Leistungsangebot und der Aufnahmekapazität ihrer Praxen zu befragen. Diese Befragung habe sich entsprechend der Zielrichtung von Sonderbedarfszulassungen grundsätzlich auf die gesamte Breite eines medizinischen Versorgungsbereichs und nicht nur auf einzelne spezielle Leistungen zu erstrecken. Die Ermittlungen dürften sich typischerweise nicht in Befragungen der im Einzugsbereich tätigen Leistungserbringerinnen und -erbringer erschöpfen; deren Aussagen seien kritisch zu würdigen, zu objektivieren und zu verifizieren. Gerade für psychotherapeutische Behandlungen könne die Zahl der von den Krankenkassen bewilligten Kostenerstattungen für bestimmte Richtlinienverfahren Hinweise auf einen ungedeckten Bedarf geben. Die KV werde mitzuteilen haben, in welchem Umfang die niedergelassenen Psychotherapeuten ihren vollen oder hälftigen Versorgungsauftrag wahrnehmen. Zu berücksichtigen seien nur reale, nicht dagegen potenzielle Versorgungsangebote, die tatsächlich nicht zur Verfügung stünden, weil Leistungserbringer nicht zur Erbringung weiterer Leistungen bereit seien“, erläutert Medizinrechtsanwalt Christmann.

Zu den vom Bundessozialgericht auferlegten Fragen führte die Berliner Kassenärztliche Vereinigung dann seit 2018 Befragungen durch. Diese liefen aber wohl nur sehr zäh, der Rücklauf und die Informationsgewinnung nur sehr gering. Ende 2018 lehnte der Berufungsausschuss den Antrag auf Sonderbedarfszulassung erneut ab. Dagegen klagte der Psychotherapeut erneut. Letztendlich bejahte das Berliner Landessozialgericht die hälftige Sonderbedarfszulassung. „Das anhaltende Ermittlungsdefizit des Beklagten und die fehlende Zuarbeit von Seiten der Krankenkassen führten zu einer eingeschränkten Umkehr der Beweislast zugunsten des Klägers“, so Anwalt Christmann.

Christmanns Praxistipp: „Wichtig ist es, bei der Stellung eines Antrages auf Sonderbedarfszulassung im Einzelnen zu dem Bedarf in dem jeweiligen Bezirk vorzutragen. Je genauer der Arzt/Psychotherpaut hier vorträgt, desto eher hat sein Antrag Aussicht auf Erfolg. Hier sind auch zum Beispiel Testimonials von gesetzlich versicherten Patienten über Wartezeiten bei niedergelassenen Ärzten/Psychotherapeuten und Anträge bzw. Bewilligungen von Kostenerstattungsverfahren hilfreich. Allerdings muss der Antragsteller hier den Datenschutz berücksichtigen und die Unterlagen nur nach Zustimmung des Patienten bzw. nur teilgeschwärzt herausgeben an den Zulassungsausschuss.“

Insgesamt bleibt ein Verfahren für eine Sonderbedarfszulassung sehr zeitaufwändig und kostenintensiv.
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