Kritik am Gesetzentwurf
Mehr Transparenz ja, aber nicht so: Die KBV erhebt Einwände gegen das geplante Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) und fordert, auch die Frist für Wirtschaftlichkeitsprüfungen zugunsten von mehr Planungssicherheit zu regeln.

Mit dem GVWG möchte der Gesetzgeber „einrichtungsbezogene Vergleiche“ mittels bestimmter Kennzahlen ermöglichen. Diese Indikatoren hält die KBV jedoch für unzureichend für eine sinnvolle und aussagekräftige Gegenüberstellung von Arztpraxen. Verzerrt würde das Bild unter anderem durch sehr geringe Fallzahlen in manchen Praxen, deren Qualität daher nur langfristig gemessen werden könne, wenn überhaupt.
Weiterhin monieren die Kassenärzte, dass Qualitätssicherungsmaßnahmen bei Inkrafttreten des Gesetzes sofort zu 100 Prozent dokumentiert werden sollen, wohingegen sich Krankenhäuser diesem Ziel nur schrittweise nähern mussten. Auch die niedergelassenen Mediziner brauchten eine gewisse Zeit zur Umsetzung, so die KBV, und dürften daher nicht unverzüglich mit Kürzungen bei der Vergütung konfrontiert werden.
Nachforderungen nach mehr als zwei Jahren ausschließen
Darüber hinaus fordert die KBV, dass Wirtschaftlichkeitsprüfungen nur innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss des betreffenden Abrechnungsjahres eingeleitet werden dürfen. Nachforderungen sollen nur maximal zwei Jahre lang möglich sein. So soll den Ärzten mehr Planungssicherheit verschafft werden, nachdem die Krankenkassen eine gleichartige Regelung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband im März 2021 unvermittelt aufgekündigt haben.
Da sich das Gesetz noch in der parlamentarischen Verhandlung befindet, bestehen gute Chancen, dass die Anregungen der KBV von den Entscheidern gehört werden.









