Übernahmepreise bei Zahnarztpraxen: neuer Höchststand
Laut einer aktuellen Analyse der Apobank liegen die Übernahmepreise für Zahnarztpraxen auf einem neuen Rekordhoch. Viele Praxisabgeber*innen werden dies aus ihren persönlichen Erfahrungen nicht teilen.

Die Gesamtinvestitionen für die Niederlassung durch Übernahme einer Einzelpraxis beliefen sich in 2020 auf durchschnittlich 376.000 Euro. Davon entfallen 208.000 Euro auf den Kaufpreis und 168.000 Euro auf Investitionskosten wie Umbaumaßnahmen, neue IT etc. „Trotz der Unsicherheiten durch die Corona-Krise haben wir im letzten Jahr keine gravierenden Auswirkungen auf die Höhe der Praxisinvestitionen festgestellt“, sagt Daniel Zehnich, Bereichsleiter Konzernstrategie und Gesundheitsmarkt bei der Apobank. „Gerade der Anstieg der gezahlten Übernahmepreise zeigt, dass gut aufgestellte und wirtschaftlich solide Praxen nach wie vor für den zahnmedizinischen Nachwuchs interessant sind.“
So bleibt laut der Analyse auch der Trend zu hochpreisigen Praxen seit Jahren ungebrochen. So investierte in 2020 ein Fünftel der zahnärztlichen Gründer*innen mehr als eine halbe Million Euro in die Übernahme einer Einzelpraxis. Der Anteil der günstigen Praxen (unter 100.000 Euro) sank auf nur noch zwei Prozent.
Übernahme günstiger als Neugründung
Die Übernahme bleibt im Vergleich zur Neugründung die günstigere Option. 2020 investieren Existenzgründer*innen bei einer Neugründung im Schnitt 507.000 Euro und damit rund 125.000 Euro mehr als bei einer Übernahme. Nach wie vor ist die Großstadt für die Existenzgründer*innen attraktiver, wenngleich die Konkurrenzsituation hier natürlich stärker ist und auch die Kaufpreise höher sind. Für Landzahnarztpraxen wurden in 2020 mit 138.000 Euro die geringsten durchschnittlichen Kaufpreise gezahlt. „Auch wenn bei der Preisfindung zahlreiche Faktoren eine Rolle spielen, erkennen wir häufig einen engen Zusammenhang zwischen der Kaufpreishöhe und dem bisher erwirtschafteten Praxisumsatz“, sagt Daniel Zehnich.
Einzelfälle geben anderes Bild
„Wer hingegen Inhaber*innen von Berliner Einzelpraxen im Abgabeprozess befrage, bekäme sicherlich ein etwas anderes Bild“, sagt der Berliner Praxisberater Robert Krüger Kassissa von „Wir haben Praxis.“. Klar zahlen die investorengetriebenen MVZ-Ketten sicherlich immer noch recht ordentliche Kaufpreise, allerdings passt nur ein kleiner, gewisser Teil der zum Verkauf stehenden Zahnarztpraxen in deren Investitionskriterien. Die unter anderem beispielsweise lauten können: Mindestens drei Behandler*innen (nur in Ausnahmefällen reichen auch zwei Behandler*innen), mindestens vier Behandlungszimmer und mindestens 400.000 Euro oder mehr als Jahresgewinn. Viele der zum Verkauf stehenden Einzelpraxen erfüllen aber diese Kriterien bei weitem nicht. Gerade für kleinere Einzelpraxen ist das Thema Nachfolge zu einer echten Herausforderung geworden und so kommt es, dass selbst in Berlin einige kleinere Einzelpraxen mangels Nachfolge (unverkauft) schließen müssen oder die Kaufpreise selbst für gut ausgestattete Praxen im unteren fünfstelligen Bereich liegen.
Dies steht im Widerspruch zu den oben genannten Zahlen. Aber die Apobank-Zahlen sind natürlich bundesweit, so dass es sicherlich regionale Unterscheide geben mag. Zudem ist die Stichprobe mit 360 (angesichts der ca. 50.000 Zahnarztpraxen in Deutschland) auch verhältnismäßig klein. Außerdem werden Praxen, die „nur“ einen kleinen fünfstelligen Betrag kosten, in aller Regel nicht über einen Bankkredit finanziert, so dass diese Praxisnachfolgen gar nicht bei der Apobank oder anderen Banken publik werden.
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